Wird eine Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung nicht durch eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt, bleibt nur der Gang zum Gericht. Es sollte nach Möglichkeit ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden. Nur so kann eine erneute Verletzung kurzfristig verboten werden. Um eine einstweilige Verfügung zu bekommen, muss der Rechteinhaber sehr schnell handeln. Je nach Gericht hat er nur wenige Wochen ab Kenntnis aller Umstände der Rechtsverletzung Zeit, einen Verfügungsantrag bei Gericht zu stellen.