Eine vorherige Abmahnung ist keine rechtliche Voraussetzung, um einen Antrag beim Gericht zu stellen bzw. eine Klage einzureichen. Und es gibt Fälle, in denen eine vorherige Warnung des Verletzters durch eine Abmahnung untunlich ist und/oder in denen ein gerichtliches Verbot schnellstmöglich erreicht werden sollte. In vielen Fällen ist eine vorherige Abmahnung aber aus einem oder mehreren Gründen ratsam. Ein finanzieller Grund ist z.B, dass ein Rechteinhaber, der sofort zum Gericht geht, auf den Verfahrenskosten „sitzenbleibt“, wenn der Verletzer den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt. Ein praktischer Grund ist z.B., dass Gerichte in bestimmten Konstellationen zunächst eine Abmahnung verlangen, bevor über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden wird.