Ein Anwaltszwang für Abmahnungen besteht nicht. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt mit der Abmahnung zu beauftragen. Denn sowohl inhaltlich als auch formal gibt es einige Punkte zu berücksichtigen, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Abmahnung bzw. ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen sind. Wird z.B. in der Abmahnung zu viel oder zu wenig gefordert, wird die Abmahnung zu spät ausgesprochen oder wird die Abmahnung auf die falsche rechtliche Begründung gestützt, kann dies letztlich zu einer Niederlage des Rechteinhabers führen. Mit der Abmahnung und einer Reaktion des Verletzers ist die Angelegenheit meist nicht beendet. Die Reaktion des Verletzers muss, auch wenn er einlenkt, sorgfältig geprüft werden. An dieser Stelle, dies zeigt die Erfahrung, machen Rechteinhaber nicht selten Fehler, die sie in eine Position bringen, welche schlechter ist als wenn keine Abmahnung ausgesprochen worden wäre.In praktischer Hinsicht sendet die Beauftragung eines Rechtsanwalts ein klares Signal: „Die Sache ist uns ernst, unser Anspruch ist von einem Rechtsanwalt geprüft, wir sind bereit und in der Lage, einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Und wir haben auch das Geld, unsere Rechte notfalls vor Gericht duchzusetzen“.