Gibt es für das abmahnende Unternehmen ein Risiko?

Eine Abmahnung will gut überlegt und begründet sein. Denn die oder der Abmahnende trägt durchaus Risiken. So kann etwa eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung zu Schadensersatzansprüchen führen. Und in jedem Fall kann die oder der Abgemahnte mit einer negativen Feststellungsklage drohen – oder diese sogar unangekündigt erheben. Dann drohen negative Kostenfolgen. In praktischer Hinsicht ist stets zu beachten, dass eine Abmahnung auch kurzfristig zu einer „Retourkutsche“ führen kann – und mittelfristig zu einer Eskalation, die keiner der beiden Parteien weiterhilft. Die oder der Abmahnende sollte sich also seiner Rechtsposition sicher sein, nicht im Glashaus sitzen und auch ein wirtschaftlich nachvollziehbares Interesse an der Abmahnung haben.