Wie hoch ist der Streitwert einer Abmahnung?

Nach dem Streitwert richten sich die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Und folglich richtet sich auch eine eventuelle Kostenerstattung nach dem Streitwert. Letztlich kann nur das Gericht den Streitwert verbindlich bestimmen. Dabei hat es einen Ermessensspielraum. Feste Werte gibt es für die Geltendmachung eines Unterlassunsanspruchs nicht. Es gibt aber eine Reihe von relevanten Kriterien und zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Auf diese lassen sich konkrete Streitwertschätzungen gründen.

Fast immer eine Rolle spielt der Wert des verletzten Schutzrechts, wobei sich dieser wiederum aus verschiedenen Faktoren ergeben kann. Im Kennzeichen- und Markenrecht führt dieser Wert auch bei nicht bekannten Marken schnell zu einem Streitwert von ca. Euro 50.000. Geht es um etwas bekanntere Marken kann leicht ein sechsstelliger Eurobetrag erreicht werden. Und bei berühmten, sehr umsatzstarken Marken kann der Wert auch siebenstellig sein. Bei Patentverletzungen liegt die Untergrenze eher im sechs- als im fünfstelligen Eurobereich. Im Urheberrecht ergibt sich aus den großen Unterschieden der Schutzobjekte auch eine entsprechend große Wertspanne.

Zu beachten ist allerdings auch immer der Angriffsfaktor, also insbesondere die Stärke, Schädlichkeit und Gefährlichkeit des Angriffs für den Rechteinhaber. Je intensiver und schädlicher und länger der Angriff, desto höher der Streitwert.

Neben den oben genannten Gesichtspunkten gibt es aber noch einige andere, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen.